Gebrauchtwagen

Mittwoch, 1. September 2010

Gebrauchte kaufen leicht gemacht

Wie ersteht man ein Auto?
Wer auf der Suche nach einem Auto ist, findet sich oftmals in einer Masse aus Fahrzeugen wieder. Vor dem Kauf sollte man sich auch schon Gedanken machen, was man für ein Fahrzeug haben möchte.
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So gewappnet findet man unkomplizierter das richtige Auto. Eine durchschnittliche Familie wird mit einem Cabrio wenig tun können. Eine Familie braucht ein geeignetes Auto. Hat man das perfekte Modell auserkoren ist es problemloser, das Richtige zu finden. Gewisse Obergrenzen beim Preis muss man sich natürlich auch setzen. Der Allgemeinzustand des Autos ist natürlich auch ausschlaggebend. Es reicht nicht nur, dass das Auto zwei Jahre Hauptuntersuchung hat.Wenn man einen Gebrauchtwagen Renault sucht, hat man gute Aussichten, noch guterhaltene Fahrzeuge zu finden.

An welchen Stellen kann man Autos erwerben?
Beim Autoverkäufer ist es natürlich einfach einen gebrauchten Wagen zu ergattern. Hier bekommt man nicht selten gute Möglichkeiten zur Finanzierung offeriert. Auch eine gute Garantie ist mit dabei. Aber natürlich muss man das auch bezahlen. Die Gefahr hereinzufallen ist aber geringer. Man kann aber auch einen Gebrauchtwagen erstehen. Das ist übers Worldwide Web und Zeitungsannoncen möglich. Wer gerne ganz bequem einen Gebrauchtwagen. Eine Suchoption liefert Fahrzeuge gleich in der Umgebung. Natürlich kann man die Suche auch überregional machen

Was muss Ankäufer nach dem Kauf machen?
Nach einem Besitzerwechsel ist das Kfz auf den neuen Besitzers zuzulassen. Das will die Versicherung und auch der Gesetzgeber. Falls das Fahrzeug zugelassen ist, übernimmt der Versicherungsschutz des Fahrzeugverkäufers auf dem Heimweg die Haftpflicht. Sollten nach dem Kauf von der Garantie gedeckte Schäden auftreten, muss man diese umgehend geltend machen. Um die Deckung der Garantieversicherung zu nützen ist das vehement. Sonst kann man diese Umstände eventuell nicht mehr geltend machen. Sollte man dem nicht gewerblichen Verkäufer aber einen Versuch zum Betrug beweisen können, ist dieser zur Rücknahme verpflichtet. Sehr oft sind die nicht gewerblichen Verkäufer aber nicht einsichtig und das zieht eventuell einen längeren Rechtskonflikt nach sich. Aus diesem Grund ist es anzuraten beim Ankauf einen Experten zu konsultieren.
Bilderquelle: ©auto-im-vergleich.de/www.pixelio.de

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Zuletzt aktualisiert: 12. Okt, 14:57

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